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Allgemeine Bedingungen

DEFINITIONEN

Der Vertrag - enthält die Informationen aus den folgenden Dokumenten: Mietvertrag, Mietbedingungen, Übergabeprotokoll und alle Angaben in den Anhängen zum Vertrag.

Auto / Fahrzeug - repräsentiert das zur Miete angebotene Fahrzeug mit sämtlichem Zubehör. Listentarif - stellt den Tarif für eine Tagesmiete (24 Stunden) dar, der dem gemieteten Auto entspricht. Kraftstoff - kann je nach Art des gemieteten Fahrzeugs aus Benzin oder Diesel bestehen.

Benutzer - die im Vertrag genannte Person, die das vom Kunden gemietete Fahrzeug führen kann.

Partner - die juristische Person, die die Miete zwischen Volo und dem Kunden vermittelt

SCDW / SCDW + - Die Gebühr für die Haftungsreduzierung bei Beschädigung oder Diebstahl wird ausführlich in Kapitel 4 erläutert

PRÄAMBEL: Die Vertragsklauseln enthalten die Informationen in den folgenden Dokumenten: Mietvertrag, Mietbedingungen , Lieferung - Übernahmeblatt, Schadenskostentabelle und alle Angaben in den Anhängen zum Vertrag.

Die vorliegenden Bedingungen sind verbindlich und müssen eingehalten werden, um ein Auto von Volo zu mieten.

 

1. PFLICHTEN DES FLUGES

  1. Übertragung des Nutzungsrechts an dem Fahrzeug, das Vertragsgegenstand ist, an den Kunden durch: Übergabe des Fahrzeugs, Ausfüllen und Unterzeichnen des Übergabebogens, Übergabe der Schlüssel und der Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung, RCA-Versicherung) im Original.
  2. Dem Kunden während der gesamten Vertragsdauer auf rumänischem Gebiet Pannendienst zu leisten, 24 Stunden, 24 Stunden, 7 Tage, 7 Tage im Falle eines Unfalls oder eines mechanischen Defekts.
  3. Ersatz des Fahrzeugs (im Rahmen der Verfügbarkeit) bei Schäden, die nicht vor Ort behoben werden können, sofern der Schaden nicht vom Kunden zu vertreten ist, innerhalb von 24 Stunden, abhängig vom Ort, an dem der Mangel festgestellt wurde. Falls der Schaden vom Kunden zu vertreten ist, wird er gebeten, eine neue Garantie für die Lieferung eines Neuwagens zu sperren.
  4. Sollte es Volo nicht möglich sein, das Fahrzeug zu ersetzen, erhält der Kunde den Teil zurück, der sich auf die Kosten der Miete bezieht, die im Verhältnis zu der Dauer berechnet wurden, in der das Fahrzeug nicht benutzt werden konnte.
  5. Volo haftet nicht für Verluste, die dem Kunden durch einen Ausfall oder eine Beschädigung des Fahrzeugs entstehen, mit Ausnahme der von Volo für Reparaturen genehmigten Kosten.
  6. Von der Übergabe des Fahrzeugs bis zu seiner Rückgabe in den Besitz ist Volo von der Haftung für Schäden befreit, die im Verkehr durch das an den Kunden gemietete Fahrzeug sowie durch die Straßenbenutzungsgebühren oder durch die Brücke oder Geldstrafen infolge der missbräuchlichen Belegung eines Parkplatzes, die Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden Straßen oder die Gesetze von Rumänien.
  7. Durch die Ausstellung der Quittungen zur Vervollständigung und Löschung der vorautorisierten Einzahlungen befreit sich Volo von der Nichtverfügbarkeit der Beträge vom Konto des Kunden und empfiehlt, die Quittungen bei der Bank zu erfragen, bei der der Kunde die Karte besitzt.

2. PFLICHTEN DES KUNDEN

Hinweis: In den Bedingungen einer Reservierung per Telefon, E-Mail oder über Partner kann die Reservierung von Volo storniert werden, ohne dass dies dem Kunden oder dem Vermittler geschuldet wird, falls der Endkunde die im Vertrag festgelegten und veröffentlichten Mindestanforderungen für die Anmietung nicht erfüllt. auf der Volo-Website.

  1. Inhaber eines gültigen nationalen und / oder internationalen Führerscheins sein (obligatorischer internationaler Führerschein für Dokumente, die in Ländern ausgestellt wurden, in denen eine andere Schreibweise als im lateinischen Alphabet vorliegt, und für Dokumente, die mit Fahrzeugen mit Rechtslenkung ausgestellt wurden, z. B. Vereinigtes Königreich, Indien, Australien) Japan). Bei Unterzeichnung des Vertrages muss der Führerschein zusammen mit einem Personalausweis und einer Kreditkarte vorgelegt werden. Die Verwendung der Kreditkarte ist obligatorisch, um die Anzahlung zu sperren. Prepaid- oder Diners Club-Karten werden nicht akzeptiert.
  2. Für Fahrer mit Erfahrung zwischen 0 und 1 Jahren wird eine Gebühr in Höhe von 300 € für die Klassen A, B, C, D, D2, E, F einschließlich und 500 € für die Klassen F1, G2, G1, G, GP erhoben , L, L1, PO, 0, P1, V, VO, V2, V3, X einschließlich. Für Fahrer mit Erfahrung von 1 bis 3 Jahren wird eine Gebühr von 100 € für die Klassen A, B, C, D, D2, E, F einschließlich und 300 € für die Klassen F1, G2, G1, G, GP, L berechnet. L1, P0, 0, P1, V, V0, V2, V3, X einschließlich. Die Steuer wird unabhängig von der Dauer der Anmietung erhoben. Wenn sich unter denselben Bedingungen weitere Fahrer mit einer Erfahrung von 0 bis 1 Jahren bzw. 1 bis 3 Jahren befinden, wird die Steuer nur einmal erhoben.
  3. Bei bestätigten Reservierungen behält sich Volo das Recht vor, diese zu stornieren, wenn der Kunde das Anheben des Fahrzeugs um mehr als 3 Stunden gegenüber dem im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Zeitpunkt verzögert, wenn der Kunde dies nicht im Voraus ankündigt.
  4. Das Fahren des Fahrzeugs nur den von Volo autorisierten und im Vertrag genannten Personen oder den Vertretern von Volo gestatten.
  5. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 15 € / Benutzer. Mit dem Abschluss ihres Vertrages akzeptieren sie, dass sie die Volo-Mietbedingungen erfüllen müssen.
  6. Das Fahrzeug nicht außerhalb der Fahrbahn zu fahren, auf unbefestigten Straßen, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind. Andernfalls wird Volo den Reparaturwert unabhängig von der vom Kunden gewählten Garantieart (einschließlich im Fall von SCDW / SCDW + Steuer) von der Garantie abziehen oder die bei Vertragsabschluss vorgelegte Debit- / Kreditkarte des Kunden mit vorheriger Benachrichtigung belasten.
  7. Ohne schriftliche Zustimmung von Volo keine technischen oder ästhetischen Eingriffe am Fahrzeug vornehmen und nicht zulassen.
  8. Volo auf Anfrage den Standort des Fahrzeugs mitzuteilen und die Überprüfung des Fahrzeugs durch die Volo-Vertreter innerhalb von maximal 24 Stunden nach Aufforderung zu ermöglichen.
  9. Verwenden Sie das Fahrzeug nicht für Taxi-, Fahrerschul-, Schub- oder Abschleppaktivitäten, Rennen, Training oder Wettbewerbe, um gefährliche Substanzen oder illegale Aktivitäten zu transportieren, die den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigen können, und geben Sie ihnen kein anderes Ziel. als für den Transport von Personen im Mietsystem. Wird das gemietete Auto von den Behörden oder dem Kunden beschlagnahmt oder zerstört / beschädigt, nachdem es verwendet wurde, um unzulässige Vorteile aus dem Transport verbotener Gegenstände oder Substanzen zu ziehen, ist der Kunde für den gesamten Wert des Fahrzeugs verantwortlich.
  10. Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) können in Volo-Fahrzeugen nur in speziellen Kisten (Käfigen, Taschen) transportiert werden, die während der Reise geschlossen sind. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie unter Punkt 3.10.
  11. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen zu den Verpflichtungen des Kunden - gemäß Kapitel 2 (mit Ausnahme von Punkt 2.1 - in dem Fall, dass Volo das Recht hat, die Reservierung einseitig zu stornieren, ohne die Beträge im Falle einer Vorauszahlung wiederherzustellen), wird die Kaution (einschließlich im Falle von SCDW-Steuern) vollständig eingezogen.
  12. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Vertragslaufzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und es in dem Zustand zu liefern, in dem es sich ab dem Datum des Eingangs befindet. Im Falle von Schäden, die während der Vertragslaufzeit am Fahrzeug verursacht wurden (einschließlich Schäden, die durch das Schlagen der Tiere oder durch Schäden eines unbekannten Autors verursacht wurden), ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für alle Reparaturen zu tragen, die erforderlich sind, um das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Eingangs in seinem bestehenden Zustand wiederherzustellen.

 

3. ENTWICKLUNG DES VERTRAGS. LIEFERUNG, AUSTAUSCH UND REPARATUR DES FAHRZEUGS.

  1. Die Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt an dem Ort, Datum und Uhrzeit, die der Kunde zusammen mit Volo festgelegt und im Reservierungsformular und im Vertrag angegeben hat.
  2. Die Übergabe und Übernahme des Fahrzeugs außerhalb der Arbeitszeit (LV 09:00 -18: 00) kann auf Wunsch des Kunden erfolgen. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr von 10 € für die Abholung / Lieferung berechnet.
  3. Die Rückgabe des Fahrzeugs an einen anderen Ort als den, an dem es geliefert wurde, erfolgt nur mit der Vereinbarung von Volo und einer zusätzlichen Verschiebungssteuer zwischen 30 und 200 Euro. Wünscht der Kunde nach der Übernahme des Fahrzeugs die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort, teilt er dies Volo schriftlich oder telefonisch unter der Telefonnummer +40 364 780 165 mit. Volo muss dieser Vertragsänderung zustimmen. Der Kunde zahlt die oben genannte zusätzliche Versetzungsgebühr, die von Volo schriftlich per SMS oder E-Mail mitgeteilt wird. Die Erhebung der Steuer erfolgt bei der Rückgabe des Fahrzeugs von der Garantie, in bar oder auf der Grundlage der vom Kunden bei Unterzeichnung des Mietvertrages vorgelegten Kredit- / Debitkarte.
  4. Verlässt der Kunde das Fahrzeug in einer anderen als der ursprünglich vertraglich festgelegten Agentur, wird ihm ohne Ankündigung des Ortswechsels eine zusätzliche Gebühr von 250 € berechnet.
  5. Bei einer vertragsgemäßen Überholung des Fahrzeugs wird eine vertraglich vereinbarte zusätzliche Gebühr von 10 € / Stunde erhoben. Verzögert der Kunde die Lieferung des Fahrzeugs ohne die Zustimmung von Volo, ist das Unternehmen berechtigt, den Besitz auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden.
  6. Die Rückerstattung erfolgt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch Volo und den Kunden.
  7. Für Fahrzeuge, die außerhalb der Arbeitszeiten (Wochenende und / oder Nacht) oder bei Witterungsbedingungen, die die Überprüfung des Fahrzeugs verhindern, zurückgegeben werden, wird die Verantwortung des Kunden für eventuelle Schäden und für das Entsperren der Garantien innerhalb von 24 Stunden nach der tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs verlängert.
  8. Abgabe des Fahrzeugs durch den Kunden ohne schriftliche Benachrichtigung von Volo oder unter der Telefonnummer des Non-Stop-Supports Unter +40 364 780 165 und ohne Übergabe des Schlüssels an einen Volo-Vertreter und ohne bilaterale Unterzeichnung des Übernahmeformulars haftet der Kunde für alle Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug des Fahrzeugs in die Agentur, in der es gemietet wurde, sowie für sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeugs in für den Fall, dass das Auto unter anderen Bedingungen als denen, unter denen es aufgrund der Protokolle geliefert wurde, übernommen wird. Die gleichen Bedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde die Übergabe des Fahrzeugs verweigert.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge wie zu Beginn der Mietzeit zurückzugeben (laut Lieferschein). Andernfalls verpflichtet sich der Kunde nach schriftlicher Mitteilung von Volo, eine Bereitstellungsgebühr von 20 € und den fehlenden Kraftstoffwert gemäß dem Steuerbeleg zu zahlen. Für den Kraftstoff wird keine Gutschrift zusätzlich zu der von Volo gelieferten Anfangsmenge erteilt.
  10. Bei der Übergabe des Autos an den Kunden wird die Reinigungsphase des Autos sowohl innerhalb als auch außerhalb festgelegt, die den Bericht mit diesen Erwähnungen unterzeichnet. Für den Fall, dass das Fahrzeug bei der Rückgabe mehr als das Standardwaschverfahren benötigt, um den Zustand vor der Anmietung wiederherzustellen, verpflichtet sich der Kunde, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € zu zahlen, zu der der Wert der Autowaschdienste gemäß der Rechnung hinzugefügt wird, die Es wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.
  11. Die Parkgebühren während der Übernahme des Fahrzeugs an einem anderen als dem von Volo vorgeschlagenen Ort sowie das Parken während der gesamten Nutzung des Mietwagens von Volo gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Sie trägt neben den Parkgebühren alle Steuern, die nach den geltenden Gesetzen sowohl auf rumänischem Gebiet als auch in anderen Staaten erhoben werden, Straßensteuern, Überbrückungsgebühren, Parkgebühren auf Flughäfen oder Sonderflächen mit begrenzter Dauer sowie die daraus resultierenden Geldbußen. aufgrund der Nichtbeachtung der Verkehrsregeln. Im Falle der Nichtzahlung des Vorstehenden zahlt Volo die Geldbußen, die sich aus der Verletzung der Pflichten des Kunden ergeben. Volo wird dem Kunden den tatsächlichen Betrag der Geldbuße zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € / Geldbuße in Rechnung stellen.
  12. Die Lieferung des von Volo gemieteten Fahrzeugs durch den Kunden mit einem anderen Kraftstoff als dem vom Hersteller angegebenen (in der Ferse und auf dem Lieferschein vermerkten) bringt die Verpflichtung des Kunden mit sich, eine Servicegebühr in Höhe von 50 € zu zahlen, die Kosten Plattformtransport, die Kosten für die Tage der Stilllegung im Betrieb, die Reparaturkosten gemäß Reparaturangebot sowie die entsprechende Betankung (einschließlich Kunden, die sich für SCDW / SCDW + entschieden haben)
  13. Mieten außerhalb der rumänischen Grenzen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Volo und unterliegen besonderen Bedingungen. Es gibt ein Limit von 250 km / Tag (gefahrene Kilometer im In- und Ausland) und für das Überschreiten des Kilometerlimits wird eine Gebühr von 0,15 € / km erhoben.